Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (“Nutzungsbedingungen”, “AGB”) regeln deine Beziehung zu der Solutions2Share GmbH, der Webseite https://www.solutions2share.com und den App-Diensten für Microsoft (der „Dienst“), die von der Solutions2Share GmbH (“uns”, “wir” oder “unser”) betrieben werden.

Bitte lies diese Nutzungsbedingungen sorgfältig durch, bevor du den Dienst nutzt.

Dein Zugang zu und deine Nutzung des Dienstes setzt voraus, dass du diese Bedingungen akzeptierst und einhaltest. Diese Bedingungen gelten für alle Besucher, Benutzer und andere, die auf den Dienst zugreifen oder ihn nutzen.

Du musst in dem Staat oder der Provinz, in dem/der du wohnst, volljährig sein. Durch den Zugriff auf oder die Nutzung des Dienstes erklärst du dich mit diesen Bedingungen einverstanden. Wenn du mit irgendeinem Teil der Bedingungen nicht einverstanden bist, darfst du nicht auf den Dienst zugreifen.

§ 1 Geltungsbereich, Kommunikation und Ansprechpartner

  1. Wir erbringen unsere Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB in Verbindung mit mit dem Kunden im Einzelfall über solche Leistungen geschlossenen Vertrag. Sofern in einem Vertrag Bestimmungen getroffen werden, die im Widerspruch zu Regelungen in diesen AGB stehen, so gehen insoweit die Bestimmungen in dem Vertrag im Zweifelsfall der betreffenden Regelung in diesen AGB vor. Anderweitige Vereinbarungen, aufgrund derer von den Regelungen dieser AGB abgewichen werden soll, sind in Textform abzufassen, wobei Korrespondenz via E-Mail genügt.
  2. Etwaige allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung nicht gesondert widersprechen. Es wird bereits hiermit ihrer Geltung widersprochen. Abweichende, zusätzliche ergänzende oder widersprechende Bedingungen werden nur dann in einen Vertrag zwischen der Solutions2Share GmbH und dem Kunden einbezogen, wenn und soweit dies ausdrücklich von uns schriftlich bestätigt wurde.
  3. § 1 Ziff. 2 gilt auch für den Fall, dass etwaige allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden durch ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben einbezogen werden sollen.
  4. Der Kunde benennt uns einen oder mehrere geeignete Ansprechpartner sowie deren Kontaktdaten und stellt sicher, dass diese während der Vertragslaufzeit aktuell gehalten werden.
  5. Mitteilungen, Erklärungen und Informationen der Solutions2Share GmbH gelten als zugegangen, wenn sie an die zuletzt vom Kunden benannte Kontaktadresse (z. B. E-Mail-Adresse) übermittelt wurden. Wir sind nicht verantwortlich für Verzögerungen oder das Ausbleiben der Kenntnisnahme von Mitteilungen, die auf internen organisatorischen Umständen beim Kunden beruhen, insbesondere auf dem Wechsel oder dem Ausscheiden von Ansprechpartnern, sofern der Kunde keinen Ersatz benannt oder geänderte Kontaktdaten mitgeteilt hat.

§ 2 Lizenzierung und Nutzungsrechte

  1. Wir verkaufen unsere Software nicht. Wir gewähren nur Lizenzen zur Nutzung der Software.
  2. Wir stellen keine physischen Medien mit einer Kopie unserer Software bereit. Die Applikation wird als Software as a Service Applikation zur Verfügung gestellt, die in der Microsoft Azure Cloud Umgebung von der Solutions2Share GmbH betrieben wird. Im Falle eines Self-Hostings werden bei der Installation die Dateien zur Installation digital übermittelt und zur Verfügung gestellt. Gespeichert werden diese Dateien in der Azure Cloud Umgebung des Kunden.
  3. Der Kunde darf die Software nur verwenden, wenn er diese Bedingungen zusammen mit unserer Datenschutzerklärung akzeptiert, und wenn er bestätigt, dass er unseren Lizenzvertrag gelesen und verstanden hat. Die Lizenz für die Software wird gemäß den Bestimmungen des geschlossenen Lizenzvertrags gewährt.

§ 3 Testversionen

  1. Einige unserer Softwaretypen sind als kostenlose Testversionen erhältlich. Die Testversionen werden als Software as a Service zur Verfügung gestellt, die in der Microsoft Azure Cloud Umgebung von der Solutions2Share GmbH betrieben wird. Im Falle eines Self-Hostings werden bei der Installation die Dateien zur Installation digital übermittelt und zur Verfügung gestellt. Gespeichert werden diese Dateien in der Azure Cloud Umgebung des Kunden.
  2. Bei der Aktivierung der Applikation über den Microsoft Teams App Store wird automatisch mit Registrierung eine zeitlich begrenzte Testversion zur Verfügung gestellt. Der Kunde kann die Software dann über einen Testzeitraum testen, um sich mit der Software vertraut zu machen und ihre Funktionen zu überprüfen. Insofern beim Software-Download keine Probezeit angegeben wurde oder individuell vereinbart wurde, beträgt die Probezeit 14 Tage. Der Kunde darf die Testversion ausschließlich für Testzwecke innerhalb des Testzeitraums nutzen.
  3. Testversionen der Software werden dem Kunden unentgeltlich, zeitlich begrenzt und ausschließlich zu Evaluierungs- und Testzwecken zur Verfügung gestellt. Eine produktive Nutzung der Testversion ist nicht vorgesehen. Ein Anspruch auf bestimmte Funktionen, Verfügbarkeit, Supportleistungen oder eine bestimmte Leistungsqualität besteht während des Testzeitraums nicht, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Der Kunde ist verpflichtet, geeignete und regelmäßige Datensicherungen durchzuführen.
    – 3.1. Die Haftung der Solutions2Share GmbH für Schäden im Zusammenhang mit der Nutzung der Testversion ist, vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Haftungstatbestände, ausgeschlossen. Hierzu zählen insbesondere auch Schäden durch Datenverluste. Ausgenommen hiervon sind Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der solutions2Share GmbH beruhen.
    – 3.2. Die vorstehende (§ 3 Ziff. 3.1.) Haftungsbeschränkung gilt nicht für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Rahmen schriftlich von einer Partei übernommener Garantien.
    – 3.3. Im Übrigen haftet die Solutions2Share GmbH ausschließlich nach Maßgabe der allgemeinen Haftungsregelungen dieser AGB.
  4. Um Zugang zu der Testversion für den Microsoft 365 Tenant des Kunden zu erhalten, ist eine Registrierung des Kunden mit Namen, Email und Company erforderlich. Der Lizenz für die Testversion ist die Produktlaufzeit und die Tenant ID des Kunden zugeordnet. Der Zugriff auf Solutions2Share-Anwendungen basiert auf Microsoft Azure Active Directory (AAD) als Identity Provider für die Authentifizierung. Das bedeutet insbesondere, dass die Benutzerauthentifizierung gegen das AAD des Kunden durchgeführt wird, genau wie jeder andere reguläre Office 365 Authentifizierungsprozess.
  5. Der Kunde darf die Testversion der Software nur verwenden, wenn er diese AGB und unsere Datenschutzerklärung akzeptiert und bestätigt, dass er unseren Lizenzvertrag gelesen und verstanden hat.
  6. Die Erteilung der Lizenz für die Testversion (Abschluss des Lizenzvertrags) erfolgt gemäß den Bestimmungen des Lizenzvertrags. Nach Ablauf des Testzeitraums endet die Lizenz.

§ 4 Abonnement

  1. Unsere Software wird mit begrenzter Lizenzlaufzeit im Rahmen eines Abonnements angeboten. Die Art der Lizenz, die jeweilige Vertragslaufzeit, Mindestlaufzeit sowie Kündigungsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Vertragsangebot.
  2. Die Laufzeit des Abonnements beginnt mit der Bestellbestätigung oder dem vertraglich vereinbarten Lizenzstart.

§ 5 Weiterentwicklung und Änderung der Softwareleistung

  1. Die von uns im Rahmen des jeweiligen Vertrages bereitgestellten Softwareprodukte einschließlich ihrer Funktionen, Module und Leistungsbestandteile werden als digitale Dienstleistungen im Rahmen eines fortlaufenden Entwicklungs-, Pflege- und Verbesserungsprozesses bereitgestellt. Wir sind berechtigt, die Softwareleistungen einschließlich ihrer Funktionen, Module und Benutzeroberflächen weiterzuentwickeln, anzupassen und zu verändern, insbesondere um die Software technisch zu verbessern, an den Stand der Technik, an Sicherheits- oder Compliance-Anforderungen anzupassen oder um gesetzlichen oder regulatorischen Anforderungen zu genügen.
  2. Änderungen dürfen auch die Anpassung, Umgestaltung oder den Wegfall einzelner Funktionen oder Leistungsbestandteile umfassen, sofern dadurch der vertraglich vereinbarte oder vorausgesetzte Einsatzzweck der jeweiligen Softwareleistung nicht beeinträchtigt wird, dem Kunden insgesamt keine wesentliche Verschlechterung der vereinbarten Leistung entsteht und die übliche Interoperabilität der Software mit der IT-Umgebung des Kunden gewahrt bleibt.
  3. Wir werden den Kunden über wesentliche Änderungen der Softwareleistungen rechtzeitig in geeigneter Form informieren. Weitergehende Rechte des Kunden bleiben unberührt, sofern eine Änderung im Einzelfall zu einer erheblichen Beeinträchtigung der vertraglich geschuldeten Leistung führt.
  4. Produkt- oder Leistungsbeschreibungen, Beispiele, Screenshots, Testimonials oder Feature-Darstellungen auf der Website des Anbieters dienen ausschließlich Informations- und Marketingzwecken. Sie begründen keine vertraglichen Leistungszusagen, soweit die betreffenden Inhalte nicht ausdrücklich im Angebot oder in der vertraglichen Leistungsbeschreibung genannt und vereinbart sind.

§ 6 Preisänderungen nach Mindestvertragslaufzeit

Die Solutions2Share GmbH kann nach eigenem Ermessen die Kauf- und Abonnementgebühren mit Wirkung für den Zeitraum nach Ablauf der ursprünglich vereinbarten Vertragslaufzeit ändern. Der Änderungszeitpunkt und die Höhe der Anpassung ist dem Kunden drei Monate vorher schriftlich mitzuteilen, um ihm die Möglichkeit zu geben, sein Abonnement zu kündigen, bevor die Änderung in Kraft tritt.

§ 7 Software-Supportverträge

  1. Es werden keine reinen Supportverträge abgeschlossen. Die Dienstleistung ist nur in Kombination mit der Software-Subskription erhältlich.
  2. Support-Verträge sind ausschließlich für die Software verfügbar und nur während der Gültigkeitsdauer der Lizenz (d.h. wenn der Kunde eine aktive Subskription hat).
  3. Support-Verträge sind nur für ausgewählte Produkte verfügbar, die auf unseren Websites eindeutig markiert sind. Support-Verträge werden entweder separat bezahlt oder sind im Preis der Software enthalten.
  4. Dienstleistungen werden im Rahmen von Support-Verträgen nur dann erbracht, wenn du einen gültigen Support-Vertrag hast. Wir bieten die Dienstleistungen im Rahmen von Support-Verträgen für folgende Personen an:
    – 4.1. Jeden, der die Software als Kunde in seinem eigenen Namen verwendet oder
    – 4.2. Jeden, der die Software im Namen oder im Auftrag der Organisation des Kunden nutzt oder
    – 4.3. Jeden, der durch die Organisation des Kunden autorisiert wurde oder in deren Namen oder Auftrag handelt, auch wenn diese Person selbst diese Software nicht verwendet.
  5. Wir werden die Bereitstellung unserer Dienstleistungen im Rahmen von Support-Verträgen verweigern, im Fall, dass du dich nicht als berechtigt zur Nutzung dieser Dienstleistungen identifizieren kannst (z. B. durch Angabe einer gültigen Lizenzschlüsselnummer oder eines anderen Berechtigungsausweises, der deine Berechtigung zum Handeln im Namen der Organisation des Kunden bestätigt).
  6. Wenn du einen Support-Vertrag schließen möchtest, musst du eine Bestellung abgeben und eine Vereinbarung mit uns schließen. Eine solche Vereinbarung wird auf Grundlage dieser AGB und des jeweiligen Vertragsangebots geschlossen. Der Preis für den Support-Vertrag wird für die jeweils vereinbarte Softwareversion ermittelt.
  7. Support-Verträge haben einen begrenzten Charakter und beziehen sich nur auf die Erhaltung und Nutzung unserer Software. Wenn du einen gültigen Support-Vertrag hast oder eine Testversion unserer Software verwendest, werden wir deine Fragen zur Funktionsweise unserer Software beantworten und dir bei der Lösung anderer technischer Probleme helfen, die du uns meldest und die bei der Verwendung unserer Software auftreten.
  8. Dein Support-Vertrag bezieht sich immer nur auf einen bestimmten Typ unserer Software, für die du ein Abonnent erworben hast. Wir werden unsere Dienstleistungen nicht im Rahmen von Support-Verträgen für eine Software erbringen, die nicht vom Umfang deines Support-Vertrags erfasst ist.
  9. Obwohl wir unser Bestes tun, um Probleme, die du uns meldest, zu lösen, garantieren wir nicht, dass wir dir in jedem Fall helfen können. Insbesondere garantieren wir nicht, dass die im Rahmen eines Support-Vertrags erbrachten Dienstleistungen immer deinen Anforderungen oder Erwartungen entsprechen werden, oder dass unsere Software im Ergebnis unserer Dienstleistungen frei von operativen Fehlern und Unregelmäßigkeiten sein wird, oder dass unsere Dienstleistungen zur Behebung all dieser Fehler und Unregelmäßigkeiten führen werden.
  10. Wir bieten unsere Dienstleistungen im Rahmen von Support-Verträgen per E-Mail („E-Mail-Support“) und mittels Echtzeitkommunikation wie Telefon oder Online-Sessions („Live-Support“) an. Um den E-Mail-Support nutzen zu können, kontaktiere uns bitte über dieses Kontaktformular. Um den Live-Support zu nutzen, besuche bitte unsere Website, um zu sehen, welche Kontaktformen derzeit verfügbar sind. Grundsätzlich ist der Live-Support von Montag bis Freitag während der Geschäftszeiten verfügbar.
  11. Um unsere Dienstleistungen im Rahmen von Support-Verträgen nutzen zu können, musst du entweder dein Telefongerät oder deine E-Mail-Adresse benutzen. Diese Dienste werden von externen Netzbetreibern bereitgestellt. Für alle Telefongespräche mit unseren Kontaktnummern gelten die von den Netzbetreibern festgelegten Standardtarife.
  12. Wir behalten uns das ausschließliche Recht vor, die Tools und Methoden zur Bereitstellung unserer Dienstleistungen im Rahmen von Support-Verträgen zu wählen. Wir wählen diese Tools und Methoden basierend auf der Art des Problems aus, das du uns meldest. Du kannst nicht verlangen, dass wir andere Methoden oder Tools implementieren, um dir unsere Dienste im Rahmen des Support-Vertrags zur Verfügung zu stellen.
  13. Sobald du dich entschieden hast, uns mit deinem Problem zu kontaktieren, werden wir deine Frage oder dein Problem registrieren und ein Ticket („Ticket“) einrichten. Wir begrenzen die Anzahl der dir zugewiesenen Tickets nicht. Wenn du uns deshalb mit einem anderen Problem kontaktierst, wird in der Regel ein neues Ticket eingerichtet.
  14. Wir schließen dein Ticket erst, nachdem wir deine Frage endgültig beantwortet, dein Problem gelöst oder festgestellt haben, dass dein Problem nicht gelöst werden kann und dir dies mitgeteilt haben. Wir können dein Ticket in Zukunft wieder öffnen, wenn weitere Maßnahmen in Bezug auf deine Frage oder dein Problem erforderlich sind.
  15. Wenn du dich entscheidest, deine System- oder Software-Logs mit uns zu teilen, oder eine Live-Support-Sitzung durchzuführen, ist es deine Pflicht, alle persönlichen Daten, die in solchen Logs enthalten sein können oder die während der Live-Support-Sitzung für uns sichtbar sein können, zu entfernen oder zu maskieren. Falls dies nicht möglich ist, solltest du sicherstellen, dass Personen, deren persönliche Daten in diesen Protokollen enthalten sind oder während Live-Support-Sitzung sichtbar sein können, ordnungsgemäß über die Offenlegung ihrer Daten informiert werden. Du findest weitere Informationen darüber, wie wir Logs verwenden und wie wir die Live-Support-Sitzungen durchführen, in der Datenschutzerklärung.
  16. Wir werden uns bemühen (aber garantieren nicht), dich am nächsten Geschäftstag nach dem Tag deiner Problemanfrage zu kontaktieren. Dies bedeutet allerdings nicht, dass wir dein Problem innerhalb dieser Frist lösen werden.

§ 8 Geistiges Eigentum und missbräuchliche Nutzung

  1. Der Dienst und seine ursprünglichen Inhalte, Merkmale und Funktionen sind und bleiben das ausschließliche Eigentum der Solutions2Share GmbH und ihrer Lizenzgeber. Der Dienst ist durch Urheberrecht, Markenrecht und andere Gesetze sowohl in Deutschland als auch im Ausland geschützt. Unsere Marken dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Solutions2Share GmbH nicht in Verbindung mit einem Produkt oder einer Dienstleistung verwendet werden.
  2. Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass diese Nutzungsbedingungen ihm keine Rechte an Patenten, Urheberrechten, Datenbankrechten, Geschäftsgeheimnissen, Handelsnamen, Handelsmarken (ob eingetragen oder nicht) oder anderen Rechten oder Lizenzen gewähren, außer der Softwarelizenz, die ihm mit der Annahme dieser Nutzungsbedingungen gewährt wird, es sei denn, dies ist ausdrücklich in diesen Nutzungsbedingungen angegeben.
  3. Es wird die Erlaubnis erteilt, vorübergehend eine Kopie der Materialien, Inhalte und Informationen (“Materialien”) oder Testsoftwarelizenzen (“Software”) von der Website von Solutions2Share herunterzuladen, und zwar nur für den vertraglich vereinbarten und vorübergehenden Gebrauch. Dies ist die Gewährung einer Lizenz, nicht eine Übertragung des Eigentumsrechts, und unter dieser Lizenz darfst du nicht:
    – 3.1. die Materialien oder die Software ganz oder teilweise modifizieren, verändern, anpassen oder kopieren;
    – 3.2. versuchen, die auf unserer Website enthaltene Software zu dekompilieren oder zurückzuentwickeln;
    – 3.3. Urheberrechts- oder andere Eigentumsvermerke von den Materialien entfernen; oder
    – 3.4. die Materialien oder die Software an eine andere Person übertragen oder
    – 3.5. die Materialien oder die Software verkaufen, vermieten, unterlizenzieren, in Leasingvereinbarungen stellen oder auf irgendeine Weise vertreiben, auch nicht vorübergehend. (Dies gilt nicht für autorisierte Weiterverkäufer)
  4. Der Benutzer darf in Bezug auf den Dienst keine illegalen Inhalte oder Inhalte verwenden, die geeignet sind, die öffentliche Ordnung oder die Rechte Dritter zu beeinträchtigen.
  5. Der Benutzer darf den Dienst nicht verwenden, um rechtswidrige Handlungen zu begehen, und garantiert Solutions2Share auf erstes Anfordern für alle Schäden, die sich aus Ansprüchen Dritter wegen Verletzung dieser Garantie ergeben, einzustehen.
  6. Verletzt der Benutzer eine dieser Einschränkungen, ist Solutions2Shrare berechtigt das Abonnement und mithin die Lizenz außerordentlich und fristlos zu kündigen. Nach Beendigung dieser Lizenz muss der Kunde alle heruntergeladenen Materialien in seinem Besitz vernichten, unabhängig davon, ob sie in elektronischer oder gedruckter Form vorliegen.

§ 9 Rechteeinräumung

  1. Mit vollständiger Zahlung der Vergütung nach Maßgabe des Vertrages wird die Solutions2Share GmbH dem Kunden das nicht-ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare, zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränkte Recht einräumen, die Software in dem vertraglich eingeräumten Umfang zu nutzen. Zur vertragsgemäßen Nutzung der Software gehören neben Download und Installation das Laden in den Arbeitsspeicher, das Anzeigen und das Ablaufenlassen der zur Verfügung gestellten Software.
  2. Soweit dies für die vertragsgemäße Nutzung erforderlich ist, ist der Kunde berechtigt, die gelieferte Software zu vervielfältigen. Als für die vertragsgemäße Nutzung erforderliche Vervielfältigung ist insbesondere das Laden der Software in den Arbeitsspeicher anzusehen. Darüber hinaus ist der Kunde berechtigt, eine Vervielfältigung zu Sicherungszwecken (“Sicherungskopie”) vorzunehmen. Der Kunde ist hierbei verpflichtet, diese Sicherungskopie als solche zu kennzeichnen sowie einen Urheberrechtsvermerk des Herstellers anzubringen.
  3. Wird die Software dem Kunden per Download zur Verfügung gestellt, ist die Anfertigung einer Sicherungskopie nicht zulässig, soweit die Möglichkeit besteht, die Software vom Server der Solutions2Share GmbH erneut herunterzuladen.
  4. Im Übrigen ist der Kunde zu einer Vervielfältigung nicht berechtigt, soweit gesetzlich nicht anderes bestimmt.
  5. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu verändern und zu bearbeiten. Hiervon ausgenommen ist ausschließlich die Beseitigung eines Mangels, die für die vertragsgemäße Nutzung der Software zwingend erforderlich ist, sofern sich die Solutions2Share GmbH mit der Mangelbeseitigung nach erfolgloser Fristsetzung im Verzug befindet und eine unverzügliche Selbstvornahme zur Abwendung wesentlicher Nachteile erforderlich ist.

§ 10 Dienstleistungsverträge und Leistungsumfang

  1. Vertragsgegenstand werden ihrem Inhalt und Umfang nach, diejenigen Leistungen von der Solutions2Share GmbH, die in dem betreffenden Vertragsangebot bestimmt sind.
  2. Sollte die Solutions2Share GmbH neben den ausdrücklich vereinbarten Leistungen weitere Leistungen ohne zusätzliche Vergütung zur Verfügung stellen, hat der Kunde keinen Anspruch auf deren Erbringung.

§ 11 Zahlungsbedingungen, Rechnungsstellung und Fälligkeit

  1. Pauschal vergütete Leistungen (insbesondere, aber nicht abschließend: Softwarelizenzen, Subscriptions, Supportleistungen, Wartungsleistungen, Workshops und sonstige pauschal angebotene Leistungen) werden mit der jeweiligen Bestellung verbindlich beauftragt.
  2. Die Rechnungsstellung für Pauschalleistungen erfolgt unmittelbar mit der Bestellung. Die Vergütung wird mit Rechnungsstellung fällig.
  3. Sofern Softwarelizenzen oder Subscriptions Gegenstand der Bestellung sind, beginnt die Laufzeit und der Leistungszeitraum mit dem Zeitpunkt der Bestellbestätigung, sofern im Angebot oder in der Leistungsbeschreibung nichts Abweichendes vereinbart ist.
  4. Bei Abonnements erfolgt die Abrechnung auf wiederkehrender und periodischer Basis im Voraus. Der Abrechnungszyklus ist grundsätzlich jährlich, sofern im jeweiligen Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist.
  5. Bei Pauschalleistungen, deren Leistungserbringung ganz oder teilweise zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt (z. B. Workshops oder vergleichbare Leistungen), bleibt die Fälligkeit der Vergütung von der zeitlichen Durchführung der Leistung unberührt.
  6. Zahlungsziele ergeben sich aus der jeweiligen Rechnung; sofern nicht abweichend vereinbart, beträgt das Zahlungsziel 14 Tage ab Rechnungseingang bei dem Kunden. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang auf dem Konto der Solutions2Share GmbH entscheidend.
  7. Sofern in dem Angebot nicht abweichend ausgewiesen, verstehen sich dort angegebene Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  8. Als gültige Zahlungsmethode akzeptiert die Solutions2Share GmbH Kreditkarten und die Begleichung der Rechnung per Überweisung. Der Kunde muss der Solutions2Share GmbH genaue und vollständige Rechnungsinformationen zur Verfügung stellen, einschließlich des vollständigen Namens, der Email-Adresse, der Adresse, des Bundeslandes, des Landes, der Postleitzahl, der Telefonnummer und einer gültigen Zahlungsmethode. Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich mittels E-Mail mit Rechnung im PDF-Format.

§ 12 Änderungen der Vertragsbedingungen

  1. Wir sind berechtigt, diese Vertragsbedingungen zu ändern, soweit hierfür ein sachlicher Grund besteht, insbesondere aufgrund gesetzlicher oder regulatorischer Änderungen oder zur Anpassung an zwingende rechtliche Vorgaben.
  2. Änderungen dürfen den vertraglich vereinbarten Leistungsumfang sowie das Gleichgewicht von Leistung und Gegenleistung nicht wesentlich beeinträchtigen.
  3. Wir werden den Kunden über Änderungen der Vertragsbedingungen in Textform informieren.

§ 13 Links zu anderen Webseiten

  1. Unser Dienst kann Links zu Websites oder Diensten Dritter enthalten, die nicht im Besitz oder unter der Kontrolle der Solutions2Share GmbH sind. Solutions2Share GmbH hat keine Kontrolle über und übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt, die Datenschutzrichtlinien oder die Praktiken von Webseiten oder Diensten Dritter.
  2. Die Aufnahme eines Links bedeutet nicht, dass Solutions2Share die Website befürwortet. Die Nutzung einer solchen verlinkten Website erfolgt auf eigenes Risiko des Nutzers.
  3. Die Nutzer erkennen weiterhin an und stimmen zu, dass die Solutions2Share GmbH weder direkt noch indirekt für Schäden oder Verluste verantwortlich oder haftbar ist, die durch oder in Verbindung mit der Nutzung von oder dem Vertrauen auf solche Inhalte, Waren oder Dienste, die auf oder über solche Webseiten oder Dienste verfügbar sind, verursacht wurden oder angeblich verursacht wurden.
  4. Wir raten dem Nutzer dringend, die Geschäftsbedingungen und Datenschutzrichtlinien von Websites oder Diensten Dritter, die er besucht, zu lesen.

§ 14 Haftung und Haftungsbegrenzung

  1. Sollte der Kunde Mängel an der Software oder an der Dokumentation feststellen, so hat er diese der Solutions2Share GmbH unverzüglich in Textform anzuzeigen und dieser den zur Mangelbeseitigung erforderlichen Zugriff auf die Software sowie auf die Dokumentation zu ermöglichen.
  2. Die Solutions2Share GmbH übernimmt keine stillschweigenden Garantien. Sofern ausnahmsweise Garantien übernommen werden, dann ausschließlich in ausdrücklicher und schriftlicher Form.
  3. Die Solutions2Share GmbH haftet unbeschränkt:
    – 3.1. bei Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit;
    – 3.2. im Rahmen einer von der Solutions2Share ausdrücklich schriftlich übernommenen Garantie;
    – 3.3. bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
    – 3.4. bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf (“Kardinalpflicht”);
    – 3.5. nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie nach zwingenden Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO).
  4. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten) ist die Haftung der Solutions2Share GmbH bei einfacher Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  5. Im Übrigen ist eine Haftung der Solutions2Share GmbH ausgeschlossen. Insbesondere die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel gem. § 536a Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen.
  6. Für Testversionen ist zusätzlich § 3 Ziff. 3 – 3.3 zu beachten.
  7. Der Kunde ist verpflichtet, geeignete und regelmäßige Datensicherungen durchzuführen. Bei einem von der Solutions2Share zu vertretenden Datenverlustes beschränkt sich die Haftung der Solutions2Share GmbH auf den typischen Wiederherstellungsaufwand, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden angefallen wäre. Etwaige Schadenersatzansprüche des Kunden gegen die Solutions2Share GmbH sind mithin der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der bei regelmäßiger Datensicherung eingetreten wäre.
  8. Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, eine Minderung dadurch geltend zu machen, dass er den Minderungsbetrag eigenständig von der laufenden Vergütung abzieht, sofern die Minderung nicht unstreitig oder rechtskräftig festgestellt ist. Der bereicherungsrechtliche Anspruch des Kunden gemäß § 812 BGB bleibt hiervon unberührt.
  9. Die vorstehenden Haftungsregeln gelten entsprechend für Ansprüchen gegen Mitarbeiter, gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Solutions2Share GmbH.

§ 15 Schlussbestimmungen

  1. Unser Versäumnis, ein Recht oder eine Bestimmung dieser Bedingungen durchzusetzen, wird nicht als Verzicht auf diese Rechte angesehen.
  2. Diese Bedingungen unterliegen den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland und sind in Übereinstimmung mit diesen auszulegen.
  3. Die zwischen der Solutions2Share GmbH und dem Kunden geschlossenen Verträge sowie sämtliche im Zusammenhang mit diesen etwaig entstehenden Streitigkeiten unterliegen auch bei Auslandsberührung ausschließlich deutschem Recht.
  4. Soweit vertraglich vorgesehen, sind sämtliche für den Vertragsinhalt und die Vertragsabwicklung relevanten Erklärungen des Kunden, insbesondere Rücktrittserklärungen, Kündigungen oder Mängelanzeigen, in Textform an die Solutions2Share GmbH zu übermitteln.
  5. Sollten eine oder mehrere in diesen AGB enthaltenen Regelungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
  6. Der Erfüllungsort für alle aus der Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden und der Solutions2Share GmbH erwachsenden Pflichten ist der Sitz von Solutions2Share GmbH, Dieter-Streng-Str. 3, 90776 Fürth, Deutschland.
  7. Ist der Kunde ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, so ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen AGB und einem zwischen dem Kunden und der Solutions2Share GmbH geschlossenen Vertrag sowie dessen Durchführung (Fürth), es sei denn für diese besteht ein außerordentlicher Gerichtsstand.